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Wiedergabe der Grafik mit freundlicher Genehmigung: © Gael Cassos, Tel Aviv
Neu 1:
Berlin, 30.6.: Demonstration vor dem "Institut für Regierungsgefälligkeiten"
Folgender offene Brief wurde verteilt:
To
the members of the
Committee on the Rights of Persons with
Disabilities
Office of the United Nations High
Commissioner for
Human Rights (OHCHR)
Dienstag, 29. Juni 2010
Leider müssen wir uns heute an Sie wenden, um Ihnen unser Entsetzen über die Entwicklung der Monitoring-Stelle für die Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland mitzuteilen.
Das damit beauftragte sog. "Deutsche Institut für Menschenrechte" hat nicht nur bei der Auftragserteilung durch das deutsche Parlament die Aussagen des OHCHR vom Oktober 2008 zum Dignity and Justice for Detainees Week vorsätzlich ignoriert und für den Verrat an der BRK das ausgeschriebene Geld angenommen (en detail in Englisch nachzulesen in ·UN-Convention Fraud - A chronicle of events·: http://www.iaapa.de/zwang4/chronicle.htm. Wir nennen dieses Institut deshalb seitdem "Institut für Regierungsgefälligkeiten")... mehr und Bilder der Demo hier
Neu 2:
Remembrance and Resistance Tag 2010Zum
16 mal fand am 2. Mai 2010 der T 4 Umzug statt.
Bilder von der Demonstration, der Aufruf und die Rede
zum Abschluss am antifaschistischen „Denkmal des
polnischen Soldaten“ am Volkspark Friedrichshain,
sowie die Medien Reaktionen und eine Dia-Serie sind
hier dokumentiert: www.freedom-of-thought.de/may2
Neu 3:
Gemeinsame Resolution der Mitgliederversammlung der International Associaton Against Psychiatric Assault; der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie- Erfahrener e.V.; des Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW e.V., des Landesverbandes Psychiatrie-Erfahrener Berlin- Brandenburg e.V. und der Irren-Offensive e.V. im Werner-Fuss-Zentrum
CPT plant neue Folter-Verschleierungs-Besuche
Wie wir erfuhren, stehen dieses Jahr beim "European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT)" u.a. wieder "Besuche" in deutschen Psychiatrien auf der Agenda. Seit dem 01.01.2009 sind psychiatrische Zwangsmaßnahmen durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in der BRD ein Verbrechen. Indem die UN-Behindertenrechtskonvention ("Convention on the Rights of Persons with Disabilities") in Artikel 14 vorschreibt, "dass das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt", sind die deutschen Psychisch Kranken Gesetze (PsychKG), welche zwangsweise Unterbringung aufgrund einer "Behinderung", einer angeblichen "psychischen Krankheit", zulassen, zu unrechtmäßigen und illegalen Sondergesetzen geworden, die zu beseitigen sind.(1) Die UN- Behindertenrechtskonvention bestätigt, was seit der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und auch entsprechend der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1953 ohnehin gilt: Zwangsmaßnahmen der Psychiatrie, das Einsperren, die Zwangsbehandlung und Entmündigung, sind weltweit und in allen Fällen schwere Menschenrechtsverletzung, v.a. Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Verletzung der Persönlichkeitsrechte und der menschlichen Würde.
Des Weiteren entspricht psychiatrische Zwangsbehandlung den Kriterien von Folter, wie sie die durch die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1984 angenommene Antifolterkonvention ("Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe") definiert: Den in den psychiatrischen Gefängnissen arrestierten Insassen werden v.a. mittels gewaltsamer Verabreichung von Psychopharmaka und Elektroschocks (sogenannte "EKT") große körperliche und seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt. Die in der geschlossenen Psychiatrie stets und vorsätzlich praktizierte Zwangsbehandlung, Einschüchterung und Nötigung hat zum Ziel, das Geständnis "Krankheitseinsichtigkeit" und somit "Compliance" zu erwirken. Sogenannte vormals "Krankheitsuneinsichtige" sollen gefügig und (scheinbar) "behandlungs"willig gemacht werden. Es wird auf Grundlage von Diskriminierung und Verleumdung gehandelt, indem Menschen als "geisteskrank" tituliert werden. Diese Leiden werden auf Veranlassung und mit ausdrücklichem Einverständnis von Angehörigen des öffentlichen Dienstes verursacht. Die durch die Psychiatrie praktizierte Folter findet nicht als Einzelfall oder als gelegentlicher Machtmissbrauch durch das Psychiatriepersonal statt, sondern ist die Regel in jeder geschlossenen Anstalt, weil in Deutschland immer noch die psychiatrischen Zwangsgesetze wie z.B. die PsychKG existieren, obwohl diese spätestens im Zuge der Ratifizierung der UN- Behindertenrechtskonvention hätten annulliert werden müssen.(2)
Ebenso, wie das den Willen brechende Eindringen in den Körper bei einer Vergewaltigung, kann die Zwangsbehandlung in der Psychiatrie auch dann nicht legalisiert werden, wenn diese, wie einige "Experten" meinen, durch eine Richterin oder einen Richter "überprüft" und von dieser oder diesem "kontrolliert" wird.(3) Solche "Menschenrechtsexperten" stellen sich außerhalb menschenrechtlicher Grundsätze, um die psychiatrischen Foltermaßnahmen zu schützen. Auch Vergewaltigung bleibt Vergewaltigung - selbst wenn sie von einem Richter angeordnet, überprüft und kontrolliert, von einem Arzt ausgeführt und "medizinische Behandlung" genannt werden würde.
Das "Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe" (CPT) ist zu einem Siebtel (6 von 42) mit Psychiaterinnen und Psychiatern besetzt und somit befangen(4). Anstatt gegen die dem psychiatrischen System immanente psychiatrische Gewalt und Folter und die auch vom UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (UNHCHR) bereits im Oktober 2008 als "intrinsically discriminatory" bezeichneten "ungesetzlichen" Gesetze)(5), die psychiatrischen Sondergesetze, vorzugehen und auf diese Argumentation gestützt die Regierungen der betreffenden Staaten des Europarats zurechtzuweisen, sieht das CPT seine "erste Priorität" allenfalls darin, "bei Besuchen in psychiatrischen Einrichtungen [...], festzustellen, ob es irgendwelche Anzeichen für die absichtliche Misshandlung von Patienten gibt"(6). Entgegen den Ãußerungen der UN und deren Hochkommissarin ist es dabei der Meinung, es könne "in jeder psychiatrischen Einrichtung [...] gelegentlich notwendig werden, gegen erregte und/oder gewalttätige Patienten Zwangsmittel einzusetzen" und billigt dabei auch die Anwendung von "Riemen, Zwangsjacken etc."(7)
Aus diesen Gründen müssen wir die vom CPT veranstalteten Einzelfallprüfungen, die Besuche lediglich einzelner Psychiatrie-Folter-Tatorte, die das CPT verharmlosend als "gewisse Haftorte"(8) bezeichnet, welche auch nur, "um optimale Wirksamkeit zu erreichen", "sowohl regelmäßig als auch unangekündigt stattfinden" "sollten" und bei denen "die Behörde" auch nur "befugt sein [sollte], inhaftierte Personen unter vier Augen zu befragen"(9) (10) als das benennen, was sie sind: Folterverschleiernde Maßnahmen, welche weiterhin die Illusion nähren sollen, Foltermaßnahmen könnten noch durch ein Gesetz und durch Richterspruch legitimiert werden und der Anschein von Legalität bestünde zu Recht.
Dies gilt besonders in Bezug auf die Staaten des Europarates, welche die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet und ratifiziert haben. Bisher sind das Aserbaidschan (28.1.03.2009), Belgien (02.07.2009), Bosnien und Herzegowina (12.03. 2010), Dänemark (24.07.2009), Deutschland (24.02.2009), Frankreich (18.02.2010), Italien (15.05.2009), Kroatien (15.08.2007), Lettland (01.03.2010), Montenegro (02.11.2009), Österreich (26.09.2008), Portugal (23.09.2009), San Marino (22.02.2008), Schweden (15.12.2008), Serbien (31.07.2009), Slowenien (24.04.2008), Spanien (03.12.2007), Tschechische Republik (28.09.2009), Türkei (28.09.2009), Ukraine (04.02.2010), Ungarn (20.07.2007), Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (07.08.2009).(11)
Indem das CPT also seine "Einzelfallprüfungen" und im Soll-Modus angekündigten "Besuche", welche zudem verbunden sind mit Empfehlungen an die Psychiatrie hinsichtlich "verbesserter" Kontrolltechniken(12), zu Folterperfektionierungsmaßnahmen macht und damit sowohl die Behindertenrechtskonvention als auch die diesbezüglichen Stellungnahmen des UN-Hochkommissariats zu einer Karikatur macht und so auch den gesamten United Nations und der Idee der universellen Menschenrechte an sich schadet, ist es zu unserem politischen Gegner geworden. Wir brauchen weder dieses Folterverschleierungs-Komitee noch seine Besuche und wir werden uns auch nicht als Ratgeber eines solchen Komitees oder durch entsprechende Zuarbeit mitschuldig an der Verhüllung der Folter von Psychiatrie- Insassen machen. Sollte das "European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT)" jedoch bereit sein, in einem ersten Schritt gegenüber den Regierungen der BRD und den anderen Staaten des Europarates, welche die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert haben, Stellung zu beziehen und gegen deren illegal weiterbestehenden psychiatrischen Sondergesetze vorzugehen, wäre eine Zusammenarbeit durchaus wieder in den Bereich des Möglichen gerückt.
Diese Resolution wurde allen Mitgliedern des CPT
am 17.04.2010 zugesandt.
Resolution auf Englisch und Polnisch
(1) vgl.
Kaleck/Hilbrans/Scharmer 2008: Gutachterliche Stellungnahme. Ratifikation der UN
Disability Convention vom 30.03.2007 und
Auswirkung auf die Gesetze für so genannte psychisch Kranke am
Beispiel der Zwangsunterbringung und
Zwangsbehandlung nach dem PsychKG Berlin. URL:
www.die-bpe.de/stellungnahme
(2) Weiteres dazu siehe Halmi, Alice: Zwangspsychiatrie- ein
Foltersystem. In: "Zwang", Nr. 2, Berlin 2004, Seite 4-7,
URL:
www.iaapa.de/zwang2_dt/halmi.htm
(3) Prof. Theresia Degener (Recht und Disability Studies, Ev.
Fachhochschule Rheinland Westfalen Lippe in Bochum) äußerte:
" in her view, control and review of medical actions should not be
exclusively on the hands of doctors (medical review) but of judges
(judicial review) " In: Office of the high commissioner for human
rights: Report on "Expert Seminar on freedom from torture and ill
treatment and persons with disabilities", Genf, 11.12.2007, Seite 12,
URL: www2.ohchr.org/english/issues/disability/docs/torture/seminartorturereportfinal.doc
(4) Psychiater/innen im CPT: Pétur Hauksson,
Vladimir
Ortakov, Olivera Vuliæ, Stefan Weinberg-
Krakowski,
Nadia Polnareva, Anna Molnár. Vgl.:
Europäisches
Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT): CPT Members.
Stand:04.03.2010, URL: www.cpt.coe.int/en/members.htm
(5) "The Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD)
states clearly that deprivation of liberty based on the existence of a
disability is contrary to international human rights law, is
intrinsically discriminatory, and is therefore unlawful." In: UN-
Hochkommissariat für Menschenrechte (UNHCHR): Dignity and Justice
for Detainees
week [6.-12. Oktober 2008]. Information Note No. 4, Seite 2, URL:
www.ohchr.org/EN/UDHR/Documents/60UDHR/detention_infonote_4.pdf
Siehe auch: "Legislation authorizing the institutionalization of
persons with disabilities on the grounds of their disability without
their free and informed consent must be abolished. ..."
In: UN-
Hochkommissariat für Menschenrechte (UNHCHR): Annual report of the
United Nations High Commissioner and the Secretary General. A/HCR/10/48,
26.1.2009, Seite 16, URL: www2.ohchr.org/english/bodies/hrcouncil/docs/10session/A.HRC.10.48.pdf
(6) Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und
unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT): Die
Standarts des CPT. CPT/Inf/E (2002) 1 - Rev. 2006, Seite 57, URL: www.cpt.coe.int/lang/deu/deustandards.pdf
(7) Ebd.: Seite 63
(8) CPT: apt - Council of Europe: Ein Besuch des CPT - Was hat es damit
auf sich? Genf, Mai 1999, Seite 11, URL:
www.cpt.coe.int/lang/deu/deu-cpt-visit-police.pdf
(9) CPT: Die Standarts des CPT. CPT/Inf/E (2002) 1 - Rev. 2006, Seite
16, URL: www.cpt.coe.int/lang/deu/deustandards.pdf
(10) Hervorhebungen erfolgten durch die Autoren
(11) Council of Europe: Der Europarat in Kürze. Stand: 28.03.2010,
URL: www.coe.int/aboutCoe/index.asp?
page=quisommesnous&l=de
und: United Nations enable: Ratifications - Countries that have
ratified the Convention, Stand 28.03.2010, URL:
www.un.org/disabilities/default.asp?id=257
(12) Siehe z.B. in den "Standarts des CPT": "Das Personal in
psychiatrischen Einrichtungen sollte sowohl in
nichtkörperlichen als auch in manuellen Kontrolltechniken für
die Anwendung gegenüber erregten oder gewalttätigen
Patienten ausgebildet werden." In: CPT: Die Standarts des
CPT. CPT/Inf/E (2002) 1 - Rev. 2006, Seite 63, URL:
www.cpt.coe.int/lang/deu/deu-standards.pdf
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http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/503217
www.readers-edition.de/2010/05/07/psychiatrie-offener-brief-an-cpt/
http://de.indymedia.org/2010/05/280595.shtml
www.onlinezeitung24.de/article/3225
www.webnews.de/kommentare/672096/0/Psychiatrie-Offener-Brief-an-CPT-neue-Folter-Verschleierungs-Besuche.html
Neu 4:
Die Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-Erfahrener www.die-bpe.de,
der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg
www.psychiatrie-erfahren.de,
die Irren-Offensive www.antipsychiatrie.de
und das Werner-Fuss-Zentrum www.zwangspsychiatrie.de
geben bekannt:
Hubert Hüppe – ein paternalistischer Gegner der Selbstbestimmung
Hubert Hüppe hat sich behindertenpolitisch in der letzten Legislaturperiode als menschenrechtsfeindlicher "Geisterfahrer" erwiesen. In reaktionärster Weise hat er sich gegen Selbstbestimmung entschieden, indem er sowohl gegen jede Gesetzgebung zur Patientenverfügung gestimmt hat, als auch für eine Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ohne gleichzeitige Beendigung des psychiatrischen Zwangs als Betrug auf offener Bühne. Hubert Hüppe ist aus Überzeugung gegen Selbstbestimmung und die Menschenrechte. Aus den Reihen der Union hat eine Abgeordnete der CSU, die Rechtsanwältin Dagmar Wöhrl aus Nürnberg, bei der Abstimmung über das Gesetz zur Patientenverfügung für das einzig konsequente Gesetz zur Sicherung der Selbstbestimmung gegen medizinische Zwangsbehandlung gestimmt. Damit hat sie bewiesen, dass bei dieser Entscheidung tatsächlich der Fraktionszwang aufgehoben war und es um die Überzeugung der Abgeordneten ging. Hubert Hüppe hat dagegen den reaktionärsten Vorschlag, nämlich gar kein Gesetz zur Patientenverfügung zu verabschieden, in den Bundestag eingebracht, damit der Legalitätsanschein der Zwangspsychiatrie, ein „Kerkersystem mit Folterregime“ (Michel Foucault), erhalten bleibe und nicht mit einer geeigneten Patientenverfügung (insbesondere einer PatVerfü, www.patverfue.de) unterlaufen werden kann.
Hubert Hüppe hat damit sein rückwärtsgewandtes, paternalistisches Verständnis von „Behinderung“ offenbart, das konträr zu dem Begriff von Behinderung der UN-Behindertenrechtskonvention ist.
Von Hubert Hüppe können nicht nur durch die Zwangspsychiatrie Behinderte nichts anderes erwarten, als dass er versuchen wird, der Entwicklung eine reaktionäre Wende zu geben und Selbstbestimmung als angeblich „marginale Frage“ zu negieren. Selbst wenn er für diese reaktionäre Wende mehr Geld für bevormundende Tätigkeit, vor allem aber für die Selbstversorgung der Versorger bzw. ihrer Funktionäre zu mobilisieren in der Lage wäre, sein paternalistisches Konzept von „Fürsorge“ ist diskriminierend.
Wenn Repräsentanten des Instituts Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW) behaupten sollten, sie seien für Selbstbestimmung und die Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention, so ist das eine Lüge.
Denn die Heuchler des IMEW haben im März 2008 den Auftakt zu der sich danach entwickelnden Lügentour zum Betrug mit der UN-Behindertenrechtskonvention gemacht. Obwohl das Institut von den Autoren unseres Rechtsgutachtens in einem Schreiben explizit aufgefordert wurde, die folgende falsche Unterstellung zurückzunehmen, hielt das Institut an der im Internet und als Drucksache verbreiteten Lüge fest, Zitat:
...Außerdem dürfte eine Zwangsbehandlung und - Unterbringung bei einer psychischen Störung nur als ultima ratio richterlich angeordnet werden, wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung nicht anders abgewendet werden kann und wirklich alle freiwilligen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind (Kaleck u.a. 2007)Genau das Gegenteil dessen, was das "Institut" unterstellt, steht in dem Gutachten, aber einzige Aufgabe dieses "Instituts" dürfte es sein, Foltermaßnahmen an Behinderten den legitimatorischen Schirm zu halten - bei Betroffenen kann dieses "Institut" nur noch Ekel hervorrufen. Es ist ein Musterbeispiel dafür, welche niederträchtigen Widerwärtigkeiten sich Heuchler ausdenken, nur um Ärzten die Macht zu erhalten, schwere systematische Misshandlungen vornehmen zu können.
Wenn Repräsentanten des Deutschen Instituts für Regierungsgefälligkeiten (vormals Deutsches Institut für Menschenrechte) behaupten sollten, sie seien für Selbstbestimmung und die Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention, so ist das eine Lüge.
Obwohl dem Institut die unmißverständliche und klare Stellungnahme des UN-Hochkommissariats bekannt ist, dass die PsychKGe "unlawful law" und "intrinsically discriminatory" sind, hat es mit der Annahme des im Ratifizierungsgesetz ausgelobten Geldes die Interpretation des Gesetzgebers akzeptiert, wie sie die Bundesregierung bei der Annahme dieses Gesetzentwurfs als Beginn des Gesetzgebungsverfahrens verlautbaren ließ:
"…Das Kabinett hat…beschlossen, dass die deutsche Rechtslage, insbesondere betreffend die Bestimmungen über die Geschäftsfähigkeit, die rechtliche Betreuung und die Freiheitsentziehung, den Anforderungen des Übereinkommens entspricht."Das Institut hat sich entschieden, Vollzugsgehilfe der Regierungsheuchler beim Betrug mit den Menschenrechten zu sein und so an der Verhöhnung der Hoffnungen der Behinderten auf tatsächliche rechtliche Gleichstellung Teil zu nehmen. Diese Verhöhung wird durch eine neue Institutsleitung fortgesetzt.
Wenn Frau Prof. Theresia Degener behaupten sollte, sie sei für Selbstbestimmung und die Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention, so ist das eine Lüge.
Frau Prof. Degener kennt die unmißverständliche und klare Stellungnahme des UN-Hochkommissariats vom 26.1.2009:
Während der Ausarbeitung des Übereinkommens wurden die Vorschläge verworfen, die das Verbot der Inhaftierung auf die Fälle "allein" von Behinderung begrenzen wollten [Fußnote: Im Laufe der dritten Sitzung des Ad-hoc-Ausschusses über eine umfassende und integrative Internationale Behindertenrechtskonvention zum Schutz und der Förderung der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen wurden Vorschläge gemacht, das Wort "alleine" in den Entwurf des damals als Artikel 10 Absatz 1 (b) bezeichneten Artikels einzufügen, der dann gelautet hätte: "Jede Freiheitsberaubung darf nur im Einklang mit dem Gesetz erfolgen und sie darf in keinem Fall alleine auf Behinderung beruhen.] Dies hat zur Folge, dass rechtswidrige Einsperrung auch die Situationen umfasst, in denen der Entzug der Freiheit mit einer Kombination von einer psychischen oder geistigen Behinderung und anderne Elementen wie Gefährlichkeit oder der Betreuung und Behandlung begründet wird. Da diese Maßnahmen teilweise durch die Behinderung einer Person gerechtfertigt werden, sind sie diskriminierend und verletzen das Verbot einer Freiheitsentziehung aufgrund von Behinderung und das Recht auf Freiheit auf gleicher Grundlage mit anderen nach Artikel 14.Frau Prof. Degener dokumentiert ihre Menschenrechtsverachtung, indem sie zusammen mit der Bundesregierung, sämtlichen behindertenpolitischen Sprechern aller Fraktionen des Bundestages und sämtlichen Landesregierungen genau diese verworfenen Vorschläge als Vorwand für eine rechtsbeugende Verhöhnung der Behindertenrechtskonvention aus dem Hut der Rechtsverachtung wieder hervorzaubert. Beweis, Zitat aus Behindertenrecht 2/2009, S.44:
Zwar lassen die existierenden Landespsychiatriegesetze und das Betreuungsrecht eine Freiheitsentziehung allein aufgrund einer (seelischen) Behinderung nicht zu, doch gibt es Indizien, dass in der Praxis die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden und Zwangseinweisungen zunehmen.Da ist es wieder, das Wörtchen „allein“, das Frau Prof. Degeners verlogene Absicht verrät, Folter angeblich „Geisteskranker“ den Legalitätsanschein zu erhalten.
Wir fordern die Behinderten und ihre Organisationen, denen an der Würde und Selbstbestimmung des Menschen gelegen ist, auf: Distanzieren Sie sich von Hubert Hüppe und dessen reaktionären Angriffen auf die Selbstbestimmung, mit der er die ärztliche Machtausübung durch Zwang und Gewalt noch zu retten versucht.
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Diese Erklärung wurde anläßlich der Fachtagung "Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation in Deutschland – Impulse und Perspektiven" am 14.01.2010 allen Teilnehmern im Rahmen einer Demonstration vor dem Kleisthaus ausgehändigt, dem Sitz des neuen Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Hubert Hüppe.
Neu 5:
Dass Psychiatrie immer nur
Schwindel ist, wurde wieder eindrucksvoll
bewiesen - Gert
Postel hat
Schule gemacht:
Wie der WDR in seiner Rundschau am 3.12.2009 berichtete, hat sich
herausgestellt, dass der Chefarzt der Horizont
Drogen
Fachklinik in Rees: http://www.fachklinik-horizont.de/index.htm
seit
zwei Jahren eine Person ist, die
- weder einen Dr. hat
- noch Arzt ist
- noch ein Abitur hat
- und zu allem Überdruss nicht mal einen Führerschein.
Und das, und nur! das, ist ihr zum Verhängnis geworden: bei mehreren
Führerscheinkontrollen ist das der Polizei aufgefallen und daraufhin
hat
sie die Identität das Fahrers genauer untersucht und er ist
aufgeflogen.
Eins ist jetzt endgültig bewiesen:
Es gibt kein psychiatrisches Wissen
Es gab noch nie ein psychiatrisches Wissen
und es wird niemals ein psychiatrisches Wissen geben.
Wer in einer Psychiatrie als angeblicher "Arzt" auch ohne Approbation
arbeitet ist nur ein Hochstapler unter Hochstaplern
(Zitat Gert Postel)
Orignialbericht
in der Mediathek des WDR
Bericht
in "Der Westen", dem Portal der WAZ Mediengruppe
Neu 6:
Der Kunsthändler Eberhard
Herrmann wurde 1994 per Ferndiagnose für
verrückt erklärt. Seine Ex-Frau hatte den berühmt berüchtigten Prof.
Möller, Chefarzt-Psychiater in München, um ein Gutachten gebeten - und
damit Herrmanns Leben zerstört.
Das ZDF hat kürzlich am 10.11. in der Sendung Hallo Deutschland darüber
berichtet, in der Internet Mediathek des ZDF abrufbar: www.zdf.de/ZDFmediathek
in der er seine Methode, Ferngutachten zu machen, in skurriler Weise
verteidigt.
Es geht ja auch um was: 3 Millionen Euro Schadensersatz.
Da lässt der Herr Prof. die Hosen runter, wie er meint, dass eine
ordentliche psychiatrische Diagnose zu Stande kommt: auf einen Blick;
das Hörensagen der Angehörigen verdichtet zu einer psychiatrischen
Verleumdung, reicht zu einer Existenzvernichtung.
Neu 7:
Der alltäglichere Fall ist hier
nachzulesen - im Handbuch zur Software
für die sozialpsychiatrischen Dienste (SpD), wie es hier veröffentlicht
ist: http://spdi32.de/demo/Handbuch%20SpDI.pdf
siehe z.B. Seite 28:
"Hat der Klient noch keine Diagnosen, ist das Fenster leer. Im
unteren
Bildschirmbereich werden Informationen zur markierten Diagnose
angezeigt. SpDI32 unterscheidet Diagnosegruppen, Diagnosearten und
Detaildiagnosen. Einem Klienten kann so bereits in einem
frühen Stadium
eine Diagnose zugeordnet werden, ohne sich detailliert festlegen zu
müssen.
Es kann eine Hauptdiagnose und eine beliebige Zahl von Nebendiagnosen
eingetragen werden. Für die Senatsstatistik ist es ausreichend, eine
Hauptdiagnosegruppe festzulegen. Dies muss keine Detaildiagnose sein."
So werden Menschen mit staatlichen Mitteln zu einem Stück
hirnkranken
Fleisch gemacht, systematisch verfolgt und nahezu aller ihrer Grund-
und Menschenrechte beraubt, um am Ende als kolonialisierte Subjekte im
Netz der psychiatrischen Institutionen endgültig entmündigt zu sein.
Wir haben dagegen eine Anregung für´s nächste Update der Software, den:
Sperrvermerk - Achtung PatVerfü
geschützt
Jegliche Akte kann bei dieser Person zu einer Strafverfolgung führen.
Am 1.9.2009 ist das
vom Bundestag am 18.6. beschlossene neue Gesetz zur Patientenverfügung
in Kraft getreten.
Das ist für uns der Anlaß, die
Auswirkungen, die das neue Gesetz mit sich bringt, mit den "Hinweisen
für Richter, Betreuer und Psychiater" bekannt zu
machen, wie sie hier veröffentlicht sind: patverfue.de/hinweise.html
Diese
Hinweise wurden in Zusammenarbeit mit Vertrauensanwälten entwickelt.
Sie buchstabieren das neue
Gesetz insbesondere in Hinsicht auf die PatVerfü
aus.
Am 11.9. wurden von der Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie- Erfahrener in 348 psychiatrischen Gefängnissen,
siehe Liste
der Tatorte, alle psychiatrischen Oberärzte mit den
"Hinweisen für psychiatrische Fachärzte" sowie denen für Richter und
Betreuer per Fax informiert.
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Die "Hinweise für
Richter, Betreuer und Psychiater" wurden inzwischen
von Prof. Schmidt-Jortzig,
dem Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats und ehemaligen
Bundesjustizminister kommentiert. Er lehrt Jura an der Universität Kiel.
Sein Kommentar:
Ihre
"Hinweise für Richter, Betreuer und Psychiater" empfinde ich
als außerordentlich hilfreich....
Hier der vollständige Kommentar als PDF
Wir freuen uns sehr, bekannt geben
zu können, dass das Werner-Fuss-Zentrum eine neue Ausgabe der Irren-Offensive,
die 14te, und die International Association Against Psychiatric Assault
die 4te Ausgabe der ZWANG
fertig gestellt hat. Die beiden Zeitungen werden wieder gemeinsam als
Wendezeitung vertrieben und können über die Domain www.anti-psychiatrie.de
bestellt werden.
Die neue Zeitung reflektiert das Ende der
Legislaturperiode des 16. Bundestages, in der drei für uns wesentliche
Ereignisse zu verzeichnen sind:
A)
Wir konnten ein neues "Betreuungsbehördengesetz"
verhindern, obwohl es von Bundesrat und Bundesregierung schon
beschlossen war, die Kanzlerin es unterschrieben hatte (Bundestag
Drucksache 16/1339) und es seit mehr als 3 Jahren jederzeit
im Bundestag hätte eingebracht werden können. Aber jetzt ist diese
Bedrohung endgültig vom Tisch, weil mit dem Ende der Legislatur auch
alle "unvollendeten" Gesetzgebungsverfahren beendet sind. Wir konnten
also einen schweren Angriff erfolgreich abwehren! (mehr
hier)
B)
Durch den Ratifizierungsprozess der UN-Behindertenrechtskonvention
haben wir zwar gesehen, wie eine behindertenpolitische Knallcharge ein
ekelerregendes Schmierenstück aufgeführt hat: Lug und Trug auf offener
Bühne. Die Täuschung ist aber misslungen und so können wir nun
öffentlich Psychiater als staatlich geschützte Verbrecher bezeichnen
und über die Tatorte ihrer kriminellen Handlungen mit einer in der Irren-Offensive Nr.
14 veröffentlichten Liste aufklären.
C) Die
behindertenpolitische Knallcharge hat es aber nicht geschafft, die
Gesetzgebung für die Patientenverfügung zu verhindern und das ist unser
größter Triumph: Mit Hilfe der PatVerfü
können wir der Zwangspsychiatrie einen Riegel vorschieben -
Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!
In diesem
Zusammenhang möchten wir auf die besonders menschenrechtsfeindlichen
behindertenpolitischen "Geisterfahrer" MdB Hubert Hüppe (CDU), MdB Dr.
Ilja Seifert (Linkspartei) und MdB Markus Kurth (Grüne) hinweisen. Sie
haben sich in reaktionärster Weise gegen die Selbstbestimmung
entschieden, indem sie sowohl gegen die nun endlich beschlossene
Gesetzgebung zur Patientenverfügung gestimmt haben, wie für eine
Ratifizierung der UN- Behindertenrechtskonvention ohne gleichzeitige
Beendigung des psychiatrischen Zwangs als Betrug auf offener Bühne. Wir
haben dazu eine Chronik
dieses Betrugs geschrieben, die in der ZWANG Nr. 4 und im
Internet veröffentlicht ist.
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Endlich kann der Zwangspsychiatrie ein Riegel vorgeschoben werden!
Eine neue Patientenverfügung (PatVerfü) machts möglich
Berlin, 18.6.2009: Nach jahrelanger Diskussion ist heute endlich das neue Gesetz zur rechtlichen Regelung von Patientenverfügungen auch vom Bundesrat verabschiedet worden. Der Gesetzgeber hat sich deutlich und parteiübergreifend darauf geeinigt, dem Patientenwillen und damit der Selbstbestimmung in jeder Lebenslage und entgegen jedem ärztlichen und staatlichen Paternalismus unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung Geltung zu verschaffen.
Die Zeiten, als andere - Ärzte und Richter - definierten, was das angeblich „objektive“ Wohl eines Menschen sei und was zu diesem angeblich „objektiven“ Wohle eines Menschen gegen dessen erklärten Willen zu...mehr
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Chronik eines Betrugs
Wie die Behindertenrechtskonvention zu einem Mittel des Betrugs gemacht wurde
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Prof.
Wolf-Dieter Narr
hat am 8.5.2009 an über 1400 Psychiatrien bzw. Chefärzte
psychiatrischer Einrichtungen ein Fax gesendet (Link zu einem
pdf dieses Schreibens hier).
Eine Antwort darauf von Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Heinz Häfner, Initiator des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit in Mannheim, erwiderte Prof. Wolf-Dieter Narr mit einer E-Mail. Prof. Narr hat der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie Erfahrener eine Kopie dieser Mail zukommen lassen, die sie hier veröffentlicht hat.
UN Hochkommissariat für Menschenrechte:
Forensische
Psychiatrie ist illegal
Seit dem 3.11.2001 endet die Satzung
der Irren-Offensive mit diesem
Artikel:
- H) Wir bestreiten, daß die Generalversammlung der UN das Recht hat, einen Teil der Mitglieder der menschlichen Gemeinschaft davon auszuschließen, als Menschen anerkannt zu werden, indem sie diese psychiatrische biologisch - rassistische Doktrin unterstützt. Deshalb appellieren wir an alle Völker der Welt, die UN Resolution Nr. 46/119 vom 17. Dezember 1991 abzuschaffen. Diese Resolution verstößt gegen die Grundprinzipien der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinigten Nationen von 1948. Diese Resolution ist ein Angriff auf die menscheneigene Würde aller Mitglieder der menschlichen Gemeinschaft und ihre gleichen und unveräußerlichen Rechte, der Basis für Freiheit und Gerechtigkeit.
Im Januar dieses Jahres hat sich das
UN-Hochkommissariat für Menschenrechte unserer Forderung angeschlossen.
In einem Bericht
an die Generalversammlung der Vereinten Nationen "zur Verbesserung der
Sensibilisierung und dem Verständnis der Behindertenrechtskonvention"
wird definitiv klar gestellt:
- Strafverfahren mit der Feststellung von Schuldunfähigkeit "müssen abgeschafft werden" (siehe Artikel 47. unten)
- das "Übereinkommen weicht radikal von der UN Resolution Nr. 46/119 vom 17. Dezember 1991 ab" (siehe Artikel 48. unten)
- alle Gesetze "müssen abgeschafft werden", in denen "psychische Krankheit" Vorwand für ein Sondergesetz bei Gefahr für sich selbst oder andere ist - also eine definitive Bestätigung unserer Forderung nach sofortiger Abschaffung aller PsychKGe von der menschenrechtlich höchsten Stelle (siehe Artikel 49. unten).
Hier die wichtigsten Abschnitte des Berichts
als Zitat (Übersetzung WFZ):
- 47. Im Bereich des Strafrechts
erfordert die Anerkennung der Rechtsfähigkeit von Menschen mit
Behinderungen die Abschaffung der Verteidigung auf der Grundlage der
Negation strafrechtlicher Verantwortung aufgrund des Vorliegens einer
psychischen oder geistigen Behinderung. 41
Stattdessen müssen behinderungsunabhängige Maßstäbe für das subjektive
Element von Straftaten mit der Berücksichtigung der Situation der
einzelnen Beschuldigten angewandt werden. Wenn Untersuchungshaft vor
oder während des Strafverfahrens in Übereinstimmung mit Artikel 13 des
Übereinkommens erforderlich sein sollte, müssen die gesetzlichen
Regelungen entsprechend angepasst werden.
- 5.
Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person
48. Eine besondere Herausforderung im Rahmen der Förderung und des Schutzes des Rechts auf Freiheit und Sicherheit der Menschen mit Behinderungen ist die Gesetzgebung und die Praxis im Bezug auf die Gesundheitsversorgung und insbesondere zur Unterbringung ohne die informierte Zustimmung der betroffenen Person (oft auch als unfreiwillige oder erzwungene Unterbringung bezeichnet). Bevor die Konvention in Kraft getreten ist, war die Existenz einer geistigen oder psychischen Behinderung im Rahmen internationaler Menschenrechte ein rechtmäßiger Grund für die Entziehung der Freiheit und Einsperrung.42 Das Übereinkommen wendet sich radikal von diesem Ansatz dadurch ab, dass jeder Freiheitsentzug auf der Grundlage der Existenz einer Behinderung, einschließlich einer psychischen oder geistigen Behinderung, als diskriminierend verboten ist. In Artikel 14 Absatz 1 (b) des Übereinkommens heißt es unmissverständlich, dass "das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsberaubung rechtfertigt". Während der Ausarbeitung des Übereinkommens wurden die Vorschläge verworfen, die das Verbot der Inhaftierung auf die Fälle von "nur" Behinderung begrenzen wollten43 [Anmerkung des WFZ: Genau diese verworfenen Vorschläge hat sowohl die Bundesregierung - insbesondere deren Behindertenbeauftragte - wie sämtliche behindertenpolitischen Sprecher aller Fraktionen des Bundestages zusammen mit sämtlichen Landesregierungen als Vorwand für ihren Betrug genommen, um die Menschenrechte an ein Institut für Regierungsgefälligkeiten zu verkaufen. In der Anhörung des Bundestages haben verlogene "Sachverständige" von der Aktion Psychisch Kranke und der Lebenshilfe diesen Betrug mit ihren menscherechtsverachtenden Aussagen gedeckt]. Dies hat zur Folge, dass rechtswidrige Einsperrung auch die Situationen umfasst, in denen der Entzug der Freiheit mit einer Kombination von einer psychischen oder geistigen Behinderung und andere Elemente wie Gefährlichkeit oder der Betreuung und Behandlung begründet wird. Da diese Maßnahmen teilweise durch die Behinderung einer Person gerechtfertigt werden, sind sie diskriminierend und verletzen das Verbot eine Freiheitsentziehung aufgrund von Behinderung und das Recht auf Freiheit auf gleicher Grundlage mit anderen nach Artikel 14. - 49. Gesetzgebung, die zur Unterbringung von Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer Behinderung ohne ihre freie und informierte Zustimmung ermächtigt, muss abgeschafft werden. Das muss sowohl die Abschaffung der Gesetzgebung umfassen, die die Unterbringung von Personen mit Behinderung ohne deren freie und informierte Zustimmung legalisiert, als auch die Abschaffung von Gesetzen, die die Schutzhaft von Menschen mit Behinderung in Fällen wie der Wahrscheinlichkeit, eine Gefahr für sich selbst oder für andere zu sein und in allen Fällen, in denen die Fürsorge, die Behandlung oder die öffentliche Sicherheit mit einer vermuteten oder diagnostizierten psychischen Krankheit verbunden wird, legalisieren....
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41 im Englischen als "insanity defence" bezeichnet.
42 Siehe als Verweis die „Grundsätze für den Schutz von Personen mit psychischen Erkrankungen und der Verbesserung der psychischen Gesundheit“, A/RES/46/119, im Internet unter: http://www.un.org/documents/ga/res/46/a46r119.htm .
43 Im Laufe der dritten Sitzung des Ad-hoc-Ausschuss über eine umfassende und integrative Internationale Behindertenrechtskonvention zum Schutz und der Förderung der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen wurden Vorschläge gemacht, das Wort "alleine" in den Entwurf des damals als Artikel 10 Absatz 1 (b) bezeichenten Artikels einzufügen, der dann gelautet hätte: "Jede Freiheitsberaubung darf nur im Einklang mit dem Gesetz erfolgen und sie darf in keinem Fall alleine auf Behinderung beruhen.
Den Bericht gibt es in:
Englisch
| Französisch
| Russisch
| Spanisch
| Chinesisch
| Arabisch
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Dieses Jahr haben wir die Ratifizierung
der UN-
Behindertenrechtskonvention am 1.1.2009 zum Anlass genommen,
den T4 Umzug im Anschluss an das Gedenken an die Opfer des
systematischen Massenmords in der Psychiatrie von der T 4 Gedenkplatte
zur Bundesgeschäftsstelle der deutschen Psychiatervereinigung DGPPN in
der Reinhardtstr. 14 unter das Motto zu stellen:
"Psychiater: staatlich geschützte Verbrecher"
Damit wollen wir alle die kriminalisieren,
die nach dem 1.1.2009 noch in einer Psychiatrie Menschen wegsperren,
die mit einer psychiatrischen Diagnose verleumdet werden. Diese
Psychiater und ihre Helfer sind Verbrecher, weil durch die in Kraft
getretene Behindertenrechtskonvention Körperverletzung und
Freiheitsberaubung an angeblich "psychisch Kranken" genauso ein
Verbrechen sind, wie bei nicht so Verleumdeten.
Der
Aufruf, Bilder und ein Bericht von den Protesten am 2. Mai vor der
Psychiatrie in Viersen sind hier
dokumentiert.
Erklärung der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie Erfahrener zur einstimmigen Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention durch den Bundesrat am 19.12.2008:
Täuschung mißlungen
Berlin, 19.12.2008: Das groß angelegte Täuschungs- und Verdummungsmanöver der staatlichen Gewalten zur weiteren Verdeckung und Verdunkelung der Spaltung von Menschenrechten ist gründlich mißlungen, ja....mehr
Erklärung der
Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie
Erfahrener zur einstimmigen Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention
durch den Bundestag am 4.12.2008:
Verkauf gestohlener Menschenrechte
Stehler:
die Bundesdeutschen Gesetzgeber
Hehler: das Deutsche Institut für Regierungsgefälligkeiten
Prämie: der Stehler zahlt dem Hehler für die Vertuschung seines Verbrechens ein jährliches Schweigegeld von 463.000,- Euro, siehe Offener Brief
Am 4.12.2008 um 22:59 h hat der Bundestag unter Ausschluß
irgendeines Publikums, (der Besucherdienst hatte um 20 Uhr die
Pfortengeschlossen) den Konventionsbetrug beschlossen: er hat das
Unrecht zu Recht erklärt, dass die UN-Behindertenrechtskonvention
in einem Kernbereich, Gleichstellung in Recht und Gesetz um
Freiheitsberaubung und folterartige Körperverletzung durch
Zwangsbehandlung Behinderter endlich zu bannen, eben genau nicht
gelten soll. Damit hat er die brachiale Entrechtung
von Menschen, die als angeblich "psychisch krank" verleumdet werden,
bestätigt statt beseitigt, die Entrechtung verstärkt statt aufgehoben.
Das damit gestärkte Sonder-Entrechtungsrecht hat das
UN-Hochkommissariat
für Menschenrechte für illegal erklärt - es ist "intrinsically
discriminatory" (übersetzt: an sich
diskriminierend) und ein "unlawful law"
(übersetzt: ein ungesetzliches Gesetz).
Dass diese Transaktion vom Bundestag so
klammheimlich spät nachts ohne Aussprache und unter Ausschluss des
Publikums vollzogen wurde, ist ein weiterer Beweis für die
betrügerische Absicht, in der sie begangen wurde.
Die 3 Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linkspartei haben zwar in Entschließungsanträge mit Lippenbekenntnissen fürs Archiv des Bundestags ein bißchen Schaum geschlagen. Da sie sich alle weigern, ihre Vetomacht (nach dem Lindauer Abkommen Art. 3) als Koalitionspartner in Landesregierungen zu nutzen, um die menschenrechtskonforme Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention zu gewährleisten, sind sie genauso Teil einer hermetischen politischen Klasse, die in der BRD nun dreierlei bewiesen hat:
- sie will die UN Behindertenrechtskonvention zu einer Verhöhnung der Hoffnungen der Behinderten auf tatsächliche rechtliche Gleichstellung machen
- sie will mit diesem Vorgehen die UN herabwürdigen, weil sie deren Konvention ohne praktische Konsequenzen selbst für Kernbereiche (Freiheitsentzug, Folter) auf nationaler Ebene ratifiziert
- darüber hinaus will sie die Idee der universellen Menschenrechte und ihre Wirksamkeit schwächen, weil sie auf diese unverfrorene Art und Weise mit einer sie angeblich stärkenden Konvention umgeht.
Auf alle drei Konsequenzen wurden die Abgeordneten aller Landtage und des Bundestages, das Kanzleramt und die MinisterInnen in persönlichen Anschreiben der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener hingewiesen (siehe jeweils beigelegte Pressemitteilung), so dass ihr Handeln ein bewusst willentliches Tun ist und es keine Entschuldigung durch Unwissenheit gibt.
Wir werden trotz alledem an Text und Geist der Konvention, wie sie vom Hochkommissariat für Menschenrechte bestätigt wurde, festhalten und deshalb gilt für uns:
Ab 1.1.09
sind alle, die in einer Geschlossenen arbeiten, Verbrecher,
Die International Association Against Psychiatric
Assault (IAAPA) macht dazu ein internationales Preisausschreiben für
den besten Slogan, das die Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-Erfahrener unterstützt.
Die Zwangspsychiatrie fällt:
Rechtsgutachten zur Unvereinbarkeit der UN-Behindertenkonvention mit dem Berliner Psych-KGStellungnahmen zum Rechtsgutachten von Prof. Narr und Prof. Rohrmann, sowie Pressespiegel

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Aufgrund dieser Anzeige berichtete der "Berliner Kurier" am Freitag,
den 25.1.2008 mit der Titelzeile:
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